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Nouvelle Loi Succession Suisse – Erbrechtsreform seit 2023 erklärt

Freddie Oliver Cooper Sutton • 2026-04-08 • Gepruft von Daniel Becker

Das sogenannte neue Erbrecht in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Obwohl gelegentlich von einer «Reform 2025» die Rede ist, handelt es sich dabei um eine Fehlinformation. Die Teilrevision des Obligationenrechts wurde vor über zwei Jahren implementiert und gilt unverändert bis heute. Die Regelung erweitert die Verfügungsfreiheit des Erblassers durch eine Reduktion der Pflichtteile.

Die zentrale Neuerung betrifft die geschützten Mindestanteile, die bestimmten Erben zustehen. Kinder müssen künftig nur noch die Hälfte statt drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils erhalten. Eltern von verstorbenen Erblassern, die keine Nachkommen hinterlassen, haben generell keinen Pflichtteil mehr. Ehepartner und eingetragene Partner bleiben hingegen mit der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils geschützt.

Diese Verschiebungen erlauben es, bis zu 50 Prozent des Nachlasses frei zu verteilen – bei unverheirateten Paaren ohne Kinder sogar 100 Prozent. Besonders Konkubinatspartner und Patchwork-Familien profitieren von der höheren Flexibilität.

Wann trat die Erbrechtsreform in Kraft?

Die Revision trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es bestehen keine Hinweise auf eine weitere Reform im Jahr 2025. Die aktuellen Regelungen basieren auf der Teilrevision des Obligationenrechts und gelten für alle Erbfälle, die seit dem Stichtag eingetreten sind.

  • Inkrafttreten: 1. Januar 2023 (nicht 2025)
  • Rechtsgrundlage: Teilrevision OR, Art. 457 ff.
  • Geltungsbereich: Schweizweit, unverändert bis heute
  • Ziel: Mehr freie Verfügung bei geschützten Mindestanteilen

Wesentliche Erkenntnisse im Überblick

  • Die Reform ist bereits seit 2023 vollständig aktiv – Valiant
  • Der Pflichtteil für Kinder reduzierte sich von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbteils
  • Der Pflichtteil für Eltern wurde vollständig abgeschafft, sofern keine Nachkommen existieren
  • Die freie Quote beträgt nun mindestens 50 Prozent bei vorhandenen Pflichtteilsberechtigten
  • Säule 3a-Guthaben fallen seit 2023 nicht mehr in den Nachlass – Swiss Life
  • Bestehende Testamente bleiben gültig, wirken aber unter den neuen Pflichtteilsberechnungen

Vergleich: Altes vs. neues Recht

Aspekt Vor 2023 Ab 2023
Kinder (Pflichtteil) ¾ des gesetzlichen Erbteils ½ des gesetzlichen Erbteils
Ehepartner (Pflichtteil) ½ des gesetzlichen Erbteils ½ des gesetzlichen Erbteils (unverändert)
Eltern (Pflichtteil) ½ des gesetzlichen Erbteils Abgeschafft (0%)
Freie Quote (mit Kindern/Ehepartner) Ca. 25% Mindestens 50%
Freie Quote (ohne Kinder) Ca. 50% 100%
Säule 3a im Nachlass Enthalten Frei verfügbar außerhalb
Konkubinatspartner Begrenzte Möglichkeiten Leichtere Begünstigung möglich

Was ändert sich mit der Loi succession suisse?

Die Revision expandiert die Handlungsfreiheit bei der Nachlassgestaltung erheblich. Erblasser können nun größere Vermögensanteile individuell zuweisen, ohne die gesetzlichen Schutzmechanismen zu verletzen.

Die Reduktion der Pflichtteile

Pflichtteile sind Mindestanteile am Nachlass, die bestimmten Verwandten nicht entzogen werden dürfen. Mit der Reform von 2023 wurden diese Schmalen reduziert. UBS weist darauf hin, dass diese Anpassung insbesondere Patchwork-Familien und unverheiratete Paare berücksichtigt.

Für Kinder bedeutet dies, dass sie zwar einen garantierten Anspruch behalten, dieser jedoch niedriger ausfällt als zuvor. Der gesetzliche Erbteil selbst ändert sich nicht; lediglich der unantastbare Kernanteil wird kleiner.

Verstärkte freie Verfügung

Die «freie Quote» bezeichnet den Teil des Vermögens, der beliebig verteilt werden kann. Diese beträgt bei einem Ehegatten mit zwei Kindern nun 50 Prozent des Gesamtvermögens. Weka erklärt, dass diese Freiheit es erlaubt, auch Stiefkinder, gemeinnützige Organisationen oder andere Personen bedeutender zu berücksichtigen.

Praxisbeispiel

Ein Verstorbener hinterlässt einen Ehepartner und zwei Kinder. Der gesetzliche Erbteil beträgt für den Partner 50 Prozent, für jedes Kind 25 Prozent. Unter dem neuen Recht beträgt der Pflichtteil des Partners 25 Prozent (Hälfte von 50), der Pflichtteil jedes Kindes 12,5 Prozent (Hälfte von 25). Somit verbleiben 50 Prozent frei verteilbarer Nachlass.

Wie wirkt sich die Reform auf Ehepartner aus?

Ehepartner und eingetragene Partner erfahren durch die Reform keine Verschlechterung ihres Status. Ihr Pflichtteil bleibt bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils unverändert.

Unveränderter Schutzstatus

Der Ehepartner gilt weiterhin als stark geschützter Pflichtteilsberechtigter. Selbst gegen den ausdrücklichen Willen des Erblassers in einem Testament kann dieser seinen Mindestanteil einfordern. Zürich Versicherung betont, dass diese Konstante der Reform gezielt erhalten blieb.

Auswirkungen bei Scheidung

Eine wichtige Klarstellung betrifft Noch-Ehepartner bei laufender Scheidung. Werden die Scheidungsverhandlungen eröffnet, verlieren die Ehepartner ihren Pflichtteilsanspruch. Diese Regelung verhindert, dass während eines Trennungsprozesses erbrechtliche Ansprüche entstehen, die der eigentlichen Trennungsabsicht widersprechen. Raiffeisen weist auf diese Übergangsproblematik hin.

Überdies ermöglicht die höhere freie Quote bei kinderlosen Erben, dass unverheiratete Partner – etwa im Konkubinat – durch weitgehende testamentarische Verfügungen abgesichert werden können, sofern keine Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind.

Können Kinder enterbt werden?

Eine vollständige Enterbung von Kindern ist auch nach der Reform nur in Ausnahmefällen möglich. Der Pflichtteil wurde reduziert, aber nicht eliminiert.

Grenzen der Enterbung

Kinder behalten einen Anspruch auf die Hälfte dessen, was ihnen gesetzlich zustünde. Eine vollständige Enterbung setzt schwerwiegende Verfehlungen voraus, etwa eine vorsätzliche Straftat gegen den Erblasser oder dessen Nächste. GetYourLawyer präzisiert, dass wirtschaftliche Unstimmigkeiten oder familiäre Differenzen allein keine Enterbung rechtfertigen.

Patchwork-Familien

Die Reform adressiert moderne Familienstrukturen. Stiefkinder, die gesetzlich nicht erbberechtigt sind, können nun leichter durch die erhöhte freie Quote bedacht werden. Gleiches gilt für andere Bezugspersonen, die außerhalb der gesetzlichen Erbfolge stehen.

Rechtliche Grenzen

Der Pflichtteil der Kinder ist zwingendes Recht. Testamentsklauseln, die diese unterschreiten, sind zu diesem Anteil hin无效. Eine Reduktion unter 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils ist nur durch richterliche Enterbung möglich.

Besonderheit bei Konkubinatspartnern

Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Durch die Erhöhung der freien Quote auf bis zu 100 Prozent können sie jedoch im Testament wesentlich stärker bedacht werden als zuvor, sofern keine Pflichtteilsberechtigten entgegenstehen.

Zeitplan und Übergangsbestimmungen

Die Umstellung erfolgte schrittlos per Stichtag. Für bereits bestehende testamentarische Regelungen gelten spezifische Übergangsbestimmungen.

  1. : Inkrafttreten der Teilrevision des Obligationenrechts (Erbrecht) – Valiant
  2. Seit 2023: Säule 3a-Guthaben gelten als frei verfügbar und fallen nicht in den Nachlass
  3. Übergang: Bestehende Testamente und Erbverträge behalten ihre Gültigkeit, aber Pflichtteile berechnen sich nach neuem Recht
  4. Empfohlene Überprüfung: Bestehende Testamente sollten auf Formulierungen wie «gleichmäßige Verteilung» geprüft werden, da diese nun andere Verteilungsquoten zur Folge haben

Gesichertes Wissen und offene Fragen

Eindeutig geregelt

  • Inkrafttreten am 1. Januar 2023
  • Höhe der Pflichtteile für Kinder (½), Ehepartner (½), Eltern (0%)
  • Mindesthöhe der freien Quote (50% bzw. 100%)
  • Entfall des Elternpflichtteils bei fehlenden Nachkommen
  • Ausschluss des Pflichtteils bei Scheidungseinleitung

Individuelle Klärung erforderlich

  • Kantonale Unterschiede bei der Verwaltung von Nachlässen
  • Konkrete Auswirkungen auf komplexe Vermögensstrukturen
  • Grenzfälle der Enterbung bei «schweren Verfehlungen»
  • Internationale Erbfälle mit Auslandsberührung
  • Steuerliche Konsequenzen einzelner Verteilungsmodelle

Hintergrund und Reformziele

Die Revision des Erbrechts reagiert auf gesellschaftliche Veränderungen. Traditionelle Familienstrukturen mit lediglich einem Ehepaar und gemeinsamen biologischen Kindern stellen keine Selbstverständlichkeit mehr dar. A Casa di Gianluca – Alles Wissenswerte zu Lage und Menü berichtet in anderen Zusammenhängen von der Relevanz rechtlicher Anpassungen in der Schweiz.

Der Gesetzgeber wollte Erblassern ermöglichen, auch nicht-traditionelle Bezugspersonen zu berücksichtigen, ohne die existenzsichernden Mindestanteile für enge Familienangehörige zu gefährden. Gleichzeitig wurde die Position von Konkubinatspartnern gestärkt, die zuvor oft leer ausgingen, wenn der Erblasser keine testamentarischen Vorkehrungen getroffen hatte.

Adaptateur Prise France Suisse – Der Richtige Adapter illustriert, wie rechtliche Rahmenbedingungen den Alltag in grenzüberschreitenden Lebensrealitäten prägen – ein Aspekt, der auch für internationale Erbfälle zwischen der Schweiz und Nachbarstaaten relevant ist.

Quellen und Fachmeinungen

Offizielle Informationen bietet das Bundesportal ch.ch. Für die Rechtsgrundlagen empfiehlt sich die Konsultation von Artikel 457 ff. des Obligationenrechts oder die Einholung anwaltlicher Beratung.

Die Erhöhung der freien Verfügungsquote auf mindestens 50 Prozent erlaubt es Erblassern, ihre tatsächlichen Lebensgemeinschaften und emotionalen Bindungen angemessen zu berücksichtigen, ohne die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Kinder zu gefährden.

Rechtsexpertenmeinung, zusammengefasst durch Vermoegenszentrum

Bestehende Testamente mit unklaren Formulierungen zur ‘gleichmäßigen Verteilung’ können unter dem neuen Recht zu unbeabsichtigten Ungleichgewichten führen, da sich die mathematische Basis der Pflichtteile verschoben hat.

Analyse der Raiffeisen

Brauchen Sie ein neues Testament?

Die Notwendigkeit einer Anpassung bestehender Testamente hängt von deren Formulierung ab. Werden Fixbeträge genannt, bleibt die Auslegung eindeutig. Werden jedoch prozentuale Anteile oder relative Begriffe wie «gleichmäßig zwischen den Kindern» verwendet, kann sich die Verteilung unter dem neuen Recht verändern.

Eine Überprüfung ist empfohlen, wenn Konkubinatspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Organisationen stärker bedacht werden sollen. Die Erhöhung der freien Quote eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten, die in bisherigen Testamenten nicht vorgesehen sein könnten.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Reform rückwirkend?

Nein. Die Reform gilt nur für Erbfälle, die seit dem 1. Januar 2023 eingetreten sind. Frühere Erbfälle unterliegen dem alten Recht.

Müssen bestehende Testamente angepasst werden?

Bestehende Testamente bleiben gültig, wirken aber unter den neuen Pflichtteilsberechnungen. Bei unklaren Formulierungen empfiehlt sich eine juristische Prüfung.

Was passiert mit dem Säule-3a-Vermögen?

Vorsorgevermögen der Säule 3a fällt seit 2023 nicht mehr in den Nachlass. Der Begünstigte kann das Guthaben direkt beziehen, ohne dass es durch Erbansprüche Dritter belastet wird.

Wie werden unverheiratete Partner berücksichtigt?

Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Durch die erhöhte freie Quote können sie aber im Testament leichter und in größerem Umfang bedacht werden, sofern keine Kinder Pflichtteilsansprüche haben.

Gibt es eine weitere Erbrechtsreform 2025?

Nein. Die letzte Reform trat 2023 in Kraft. Es liegen keine verlässlichen Hinweise auf eine weitere Reform im Jahr 2025 oder kurzfristig danach vor.

Können Eltern enterbt werden?

Eltern haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr, sofern der Erblasser Nachkommen hinterlässt. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, können die Eltern durch die 100-prozentige freie Quote vollständig enterbt werden.

Was bedeutet «freie Quote» konkret?

Die freie Quote ist der Teil des Vermögens, den der Erblasser beliebig verteilen darf, ohne Rücksicht auf gesetzliche Erbfolge oder Pflichtteile. Sie beträgt nun mindestens die Hälfte des Nachlasses.

Freddie Oliver Cooper Sutton

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